Das Ortsrecht der Städte und Gemeinden wird durch Satzungen und Verordnungen geregelt. Diese gelten sodann für den jeweiligen Gemeindebereich. Wie so vieles im Leben entwickeln sich auch Satzungen und Verordnungen weiter. Oftmals geschieht dies durch sog. Änderungssatzungen mit der nur einzelne Teile geändert oder neu eingefügt werden. Um Ihnen die Lesbarkeit zu erleichtern, wurden die Änderungen in den nachstehenden Rechtsvorschriften bereits eingearbeitet.
Meist genügt eine derartige Zusammenfassung. Sofern z. Bsp. als Beweismittel die ausgefertigte Satzung benötigt wird, erhalten Sie hierfür in unserem Hauptamt bzw. in der Bauverwaltung gerne ein Einsichtsrecht.
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