Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Antrag
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann beim Einwohnermeldeamt schriftlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden. Außerdem kann der Antrag auch online beim
Bundesamt für Justiz mit Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion gestellt werden.
Auskunft für Behörden
Wird die Auskunft für eine Behörde benötigt, ist die genaue Anschrift der Behörde, sowie der genaue Verwendungszweck anzugeben.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist jeder Einwohner, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in Klingenberg a.Main mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Auskunft
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt ca. 1 Woche.
Gebühr
Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 €.
benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.