Die Aufnahme in der Kinderkrippe sowie im Kindergarten setzt den Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages voraus, in dem unter anderem der Aufnahmebeginn und der zeitliche Rahmen der gewünschten Betreuung festgelegt werden. Die Erziehungsberechtigen sind dabei verpflichtet, die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Personensorgeberechtigten zu machen. Erforderliche Nachweise sind vorzulegen:
Vorsorgeuntersuchungsheft
Nachweis über Impfstatus
Bei Kindern, deren beide Elternteile nicht deutschsprachiger Herkunft sind, muss ein Nachweis des Migrationshintergrundes erbracht werden. Hierbei spielt der Geburtsort der Eltern bzw. des zu betreuenden Kindes keine Rolle. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) erkennt auch einen Migrationshintergrund bei einer deutschen Staatangehörigkeit der Eltern an.
Bei Abschluss des Betreuungsvertrages besteht die Möglichkeit, besondere Betreuungswünsche zu äußern.
Das durch den Betreuungsvertrag begründete Betreuungsverhältnis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase des Kindes mit ein.
Aufnahmekriterien
Kinderkrippe "Wikalino"
Kinder im Alter ab 6 Monaten
Kinder die mit Hauptwohnsitz in Klingenberg a.Main gemeldet sind
Kinder von Werksangehörigen der Fa. WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG
Mindestbuchung in der Buchungszeitkategorie von 3-4 Std. an mindestens 3 Tagen/Woche
Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Kinderkrippen-Kommission. Die Mitglieder dieser Kommission setzen sich aus Vertretern der Stadt Klingenberg a.Main, der Personalabteilung und des Betriebsrates der Fa. WIKA zusammen.
Kindergarten "Tabaluga"
Kinder im Alter ab 2,5 Jahren bis zum Schuleintritt
Es werden auch Kinder aufgenommen, die nicht mit Hauptwohnsitz in Klingenberg a.Main gemeldet sind.
Mindestbuchung in der Buchungszeitkategorie von 3-4 Stunden
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen.
Kinder, die mit Hauptwohnung in Klingenberg a.Main gemeldet sind
Kinder, die seither schon einen Kindergarten besucht haben, bei einer Zurückstellung vom Schulbesuch gemäß Art 37 Abs. 2 (BayEUG)
Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinstehend und berufstätig ist
Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet; die Notlage ist glaubhaft zu belegen
Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung erhalten sollen
Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.