Die Stadt Klingenberg a.Main erhebt aufgrund des Art. 3 KAG sowie der Hundesteuersatzung eine Hundesteuer.
Jeder über vier Monate alte Hund, der in Klingenberg gehalten wird, muss angemeldet und versteuert werden. Die Hundesteuer ist eine Jahresteuer. Sie wird dann für ein Kalenderjahr festgesetzt, wenn der Hund länger als drei Monate im Kalenderjahr gehalten wird. Die genauen Vorschriften, die Höhe der Hundesteuer und Ausnahmen, entnehmen Sie unserer Hundesteuersatzung.
Sie haben die Möglichkeit, online, schriftlich, telefonisch oder persönlich Ihre(n) Hund(e) an- oder abzumelden.
Bei einem Wegzug aus Klingenberg wird Ihr Hund nicht automatisch abgemeldet. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle, ob der Hund mit abgemeldet werden soll, oder z.B. bei Angehörigen in Klingenberg verbleibt.
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