Auskünfte (Einwohner)
Auskunftsarten
Das Meldegesetz sieht die Möglichkeit vor, dass über einen Einwohner eine Auskunft eingeholt werden kann. Grundsätzlich ist hierbei zwischen zwei Arten der Melderegisterauskunft zu unterscheiden:
- einfache Melderegister
- erweiterte Behördenauskunft
Inhalt der Auskunft
Grundsätzlich erteilt das Einwohnermeldeamt Klingenberg a.Main nur einfache Melderegisterauskünfte einzelner bestimmter Einwohner, die folgende Daten beinhalten:
- Vor- und Familienname
- Akademische Grade
- Anschriften
Soweit eine Behörde ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihr zusätzlich zu den o. g. Daten eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter, sowie
- Sterbetag und -ort.
Antrag
Melderegisterauskünfte können schriftlich, mündlich oder online beantragt werden. Eine fernmündliche Beantragung ist nicht möglich.
Gebühren
Für die einfache Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Wird die Gebühr nicht im Voraus, z. B. durch Beifügung eines Verrechnungsschecks, Vorausüberweisung etc. entrichtet, werden zusätzlich Auslagen für die Kosten der Nachnahme erhoben.